Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 9. Juni 2026
Anbieter ist die Einzelfirma Ibishi Reinigung und Unterhalt aus Muri AG.
1. Geltungsbereich
- 1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Einzelfirma Ibishi Reinigung und Unterhalt (nachfolgend Anbieter) und ihren Kundinnen und Kunden abgeschlossen werden.
- 1.2Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
- 1.3Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
2. Vertragsgegenstand
- 2.1Der Anbieter erbringt Reinigungs- und Unterhaltsdienstleistungen, insbesondere Unterhaltsreinigung, Umzugs- und Endreinigung sowie Bau- und Spezialreinigung, gemäss den individuell mit dem Kunden vereinbarten Leistungen.
- 2.2Der Umfang der Leistungen wird im jeweiligen Angebot, im Dienstleistungsvertrag oder in der Auftragsbestätigung festgehalten (auch per Mail möglich).
3. Vertragsschluss
- 3.1Angebote des Anbieters sind freibleibend und während der im Angebot genannten Frist gültig, in der Regel 30 Tage.
- 3.2Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt, schriftlich, per Mail oder über den im Angebot enthaltenen Annahme-Link.
- 3.3Der Anbieter behält sich vor, Aufträge und Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Leistungsumfang und Durchführung
- 4.1Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und sorgfältig.
- 4.2Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritte beizuziehen.
- 4.3Leistungstermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- 4.4Der Kunde stellt den Zugang zum Objekt sowie Strom, Wasser und Beleuchtung sicher. Bei Bau- und Spezialreinigung ist die Baustelle bei Arbeitsbeginn fertiggestellt und frei von Handwerkern. Fehlende Voraussetzungen können Mehraufwand oder eine Terminverschiebung zur Folge haben.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
- 5.1Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preisen.
- 5.2Der Anbieter ist als Einzelfirma derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig. Die genannten Preise verstehen sich daher ohne Mehrwertsteuer.
- 5.3Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird keine Anzahlung erhoben. Die Rechnung erfolgt nach erbrachter Leistung, bei Bau- und Spezialreinigung nach der Abnahme. Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- 5.4Bei Zahlungsverzug berechnet der Anbieter Mahngebühren von CHF 50 bei der ersten Mahnung und CHF 100 bei der zweiten Mahnung sowie einen Verzugszins von 5 Prozent.
6. Stornierung von Aufträgen
- 6.1Der Kunde kann den Auftrag bis 10 Tage vor dem vereinbarten Ausführungsdatum kostenfrei stornieren.
- 6.2Bei einer Stornierung 3 bis 9 Tage vor dem vereinbarten Ausführungsdatum fallen 10 Prozent des Auftragswertes als Stornogebühr an.
- 6.3Bei einer Stornierung 1 bis 2 Tage vor dem vereinbarten Ausführungsdatum fallen 50 Prozent des Auftragswertes als Stornogebühr an.
- 6.4Der Anbieter behält sich vor, einen bereits zugesagten Auftrag ohne Angabe von Gründen zu stornieren. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.
7. Haftung und Gewährleistung
- 7.1Der Anbieter haftet für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, ausser bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- 7.2Die Haftung des Anbieters bemisst sich im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung.
- 7.3Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
8. Abnahme und Nachbesserung
- 8.1Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Nachbesserungsgarantie gilt nur, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung schriftlich zugesichert ist.
- 8.2Umzugs- und Endreinigung (Wohnungsübergabe): Findet die Verwaltung oder der Vermieter bei der offiziellen Übergabe einen Mangel an der Reinigung, bessert der Anbieter ihn ohne Zusatzkosten nach. Voraussetzung ist, dass das Objekt bei der Reinigung leer und zugänglich war, die Übergabe innert 3 Arbeitstagen nach der Reinigung stattfindet und der Mangel innert 24 Stunden nach der Übergabe schriftlich mit Fotos oder Übergabeprotokoll gemeldet wird. Der Anbieter erhält Gelegenheit zur Nachbesserung vor Ort, bevor Dritte beigezogen werden. Die Leistung ist Nachreinigung, keine Geldzahlung.
- 8.3Bau- und Spezialreinigung: Die Abnahme erfolgt gemeinsam mit der Bauleitung. Mängel, die dabei im Abnahmeprotokoll festgehalten werden, bessert der Anbieter innert angemessener Frist kostenlos nach. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Bereiche zugänglich waren und im vereinbarten und bezahlten Leistungsumfang lagen.
- 8.4Von der Nachbesserung ausgenommen sind in beiden Fällen: vorbestehende oder irreversible Schäden, normale Abnutzung und Gebrauchsspuren, nicht gebuchte Bereiche und Leistungen, Verschmutzung durch die Nutzung des Objekts nach der Reinigung sowie Arbeiten des Kunden oder Dritter nach der Reinigung. Rechnungen Dritter werden nicht erstattet, wenn dem Anbieter nicht zuerst die Nachbesserung ermöglicht wurde.
9. Kündigung und Vertragslaufzeit
- 9.1Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen, insbesondere bei wiederkehrender Unterhaltsreinigung.
- 9.2Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
- 9.3Kündigungen bedürfen der Schriftform.
10. Vertraulichkeit
- 10.1Der Anbieter hält alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen des Kunden geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter.
11. Datenschutz
- 11.1Der Anbieter bearbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- 11.2Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters.
12. Schlussbestimmungen
- 12.1Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen der Schriftform.
- 12.2Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- 12.3Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Muri AG.
Ibishi Reinigung und Unterhalt, Muri AG